Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 5 U 151/06   

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https://dejure.org/2008,7325
OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 5 U 151/06 (https://dejure.org/2008,7325)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2008 - 5 U 151/06 (https://dejure.org/2008,7325)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 5 U 151/06 (https://dejure.org/2008,7325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 633 BGB, § 641 BGB, § 4 Nr 3 VOB/B, § 13 Nr 1 VOB/B, § 13 Nr 5 VOB/B
    VOB-Vertrag: Gewährleistungsanspruch bei Schadenseintritt durch immanente Gebrauchsrisiken

  • Judicialis

    ZPO § 68; ; ZPO § ... 104 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 493 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2; ; HGB § 128 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 641a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 641; BGB § 641a
    Rechtsnatur eines als Fertigstellungsbescheinigung bezeichneten Gutachtens; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistung für Gebrauchsrisiken; stillschweigende Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsnatur eines als Fertigstellungsbescheinigung bezeichneten Gutachtens; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistung für Gebrauchsrisiken? (IBR 2009, 81)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 548
  • BauR 2009, 690
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 5 U 151/06
    Die Beklagte hätte allenfalls Sicherheitsleitung für einen Zuschuss verlangen können (vgl. BGH BauR 1984, 395; Heiermann/Riedl, B 13 Rz.116) und unter Verlangen der Sicherheitsleistung die Beseitigungsmaßnahme ordnungsgemäß anbieten müssen (Heiermann/Riedl, wie vor).
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 5 U 151/06
    Die Zulässigkeit der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren steht heute außer Frage (seit BGH NJW 1997, 859).
  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 110/71

    Voraussetzungen der Abnahme durch schlüssige Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 5 U 151/06
    Dass sie sich gegenüber der Generalübernehmerin sogar die Fertigstellungsbescheinigung ausdrücklich zu eigen machte und als inhaltlich zutreffend bezeichnete (Anl. ASt 4 in 3/1 OH 2/02, dort Anlagenband), ist allerdings unbeachtlich, weil nicht ersichtlich ist, dass die Beklagte von diesem Schreiben Kenntnis erhielt (vgl. BGH NJW 1974, 95, 96).
  • BGH, 22.05.1975 - VII ZR 204/74

    Bezeichnung der zu verwendenden Baustoffe durch den Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 5 U 151/06
    Eine nachträgliche Festlegung des Werkunternehmers durch den Bauherrn auf einen Werkstoff oder eine Ausführungsart genügt für eine Risikoverlagerung regelmäßig nur, wenn der Werkunternehmer keinen Einfluss auf die Auswahl hatte (vgl. BGH BauR 1975, 421).
  • KG, 23.08.2002 - 4 W 219/01

    Anfechtung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 5 U 151/06
    Dass die Klägerin nicht selbst Partei des selbständigen Beweisverfahrens war, ist dabei unerheblich (ebenso Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rz. 13 "selbständiges Beweisverfahren"; KG MDR 2002, 1453), weil ihr das Ergebnis der dortigen Beweisaufnahme entsprechend § 68 ZPO (Ingenstau/Korbion/Jousson, VOB, 15. Aufl. 2004, Anhang 4 Rz. 31) im hiesigen Rechtsstreit entgegengehalten werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 5 U 151/06   

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OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 5 U 151/06 (https://dejure.org/2008,32625)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 656
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14

    Anforderungen an die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten

    Der Hinweis muss so konkret erfolgen, dass dem Bauherrn die Tragweite einer Nichtbefolgung hinreichend klar wird (OLG Frankfurt, BauR 2009, 656, 658).
  • OLG Schleswig, 02.01.2018 - 7 U 90/17

    Konkludente Abnahme von Architektenleistungen

    Das kann z. B. der Fall sein bei widerspruchsloser Hinnahme der Fertigstellungsbescheinigung (vgl. OLG Frankfurt a. M. vom 05.02.2008, 5 U 151/06, juris Rn. 29, Baurecht 2009, 656 - 659) oder bei einer vorbehaltlosen Zahlung des Werklohns (OLG München vom 06.02.2002, 27 U 282/01, Baurecht 2003, 124 - 126).
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